Elternschaftsbeiträge

Elternschaftsbeiträge

Familien in finanziell schwierigen Situationen haben die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes Elternschaftsbeiträge zu beantragen und dadurch finanziell entlastet zu werden. Elternschaftsbeiträge sind als Überbrückungshilfe für junge Eltern gedacht, wenn das Einkommen den Lebensbedarf nicht deckt. Die Beiträge werden während maximal sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes durch die Gemeinde ausbezahlt. Die Idee ist, dass Familien mit dem Geld die anfallenden Mehrkosten und mögliche Lohnausfälle vorübergehend kompensieren können. 

Das Formular «Antrag Elternschaftsbeiträge» erhalten Sie am Schalter des Sozialamtes im Gemeindehaus.