Urlaubsreglement Schule Degersheim, I. Nachtrag

I. Nachtrag zum Urlaubsreglement der Schule Degersheim

I. Nachtrag zum Reglement über Absenzen, Urlaub und Dispensationen für Schülerinnen und Schüler (Urlaubsreglement)

vom Gemeinderat erlassen am 9. September 2025

Referendumsfrist: 20. Oktober bis 18. November 2025

Öffentliche Auflage:
Der erste Nachtrag zum Reglement über Absenzen, Urlaub und Dispensationen für Schülerinnen und Schüler (Urlaubsreglement) sowie der Beschluss des Gemeinderates können während der Referendumsfrist im Büro der Gemeinderatskanzlei im Gemeindehaus Degersheim oder auf der Homepage, www.degersheim.ch unter Politik -> Referendum Urlaubsreglement eingesehen werden.

Quorum:
Ein Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist mindestens 200 Stimmberechtigte die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Unterschriftenbogen haben den gesetzlichen Anforderungen (Art. 20f RIG) zu entsprechen und sind vor Ablauf der Frist dem Stimmregisterführer zu übergeben. Auf Wunsch werden von der Gemeinderatskanzlei unentgeltlich Unterschriftenbogen zur Verfügung gestellt.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Degersheim einzureichen.