Referendumsvorlage Zusammenlegung der Grundbuchämter Flawil und Degersheim

Referendumsvorlage Vereinbarung über die Zusammenlegung der Grundbuchämter Flawil und Degersheim

Der Gemeinderat hat am 5. Dezember 2023 die Vereinbarung über die gemeinsame Führung der Grundbuchämter Flawil und Degersheim genehmigt. Die damit verbundene Abgabe von Verwaltungsaufgaben an die Gemeinde Flawil untersteht nach Art 23 Abs. 1 Lit. c Gemeindegesetz sowie Art. 13 ff. der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.

Referendumsfrist: 12. Januar bis 12. Februar 2024

Öffentliche Auflage: Die Vereinbarung sowie der Beschluss des Gemeinderates können während der Referendumsfrist im Büro der Gemeinderatskanzlei im Gemeindehaus Degersheim oder auf dieser Seite eingesehen werden.

Quorum: Ein Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist mindestens 200 Stimmberechtigte die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Unterschriftenbogen haben den gesetzlichen Anforderungen (Art. 20f RIG) zu entsprechen und sind vor Ablauf der Frist dem Stimmregisterführer zu übergeben. Auf Wunsch werden von der Gemeinderatskanzlei unentgeltlich Unterschriftenbogen zur Verfügung gestellt.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Degersheim einzureichen. Wird das Referendum nicht ergriffen, tritt die Vereinbarung per 1. April 2024 in Kraft.